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Rechtsschutzversicherung muss Klagekosten übernehmen

Studienplatzklage

Studienbewerber können ihren Rechtschutzversicherer zur Übernahme von Kosten verpflichten, die ihnen bei einer Kapazitätenklage gegen eine deutsche Hochschule entstehen. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich entschieden, dass ein Rechtschutzversicherer die Verfahrenskosten für bis zu zehn Klagen gegen Hochschulen tragen muss. (OLG Celle, 19.4.2007 - 8 U 179/06).

Quelle: www.lexisnexis.de



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