 |
 |
 |
 |
|
|
Rechtsschutzversicherung muss Klagekosten übernehmen
Studienplatzklage
Studienbewerber können ihren Rechtschutzversicherer zur Übernahme von Kosten verpflichten, die ihnen bei einer Kapazitätenklage gegen eine deutsche Hochschule entstehen. Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich entschieden, dass ein Rechtschutzversicherer die Verfahrenskosten für bis zu zehn Klagen gegen Hochschulen tragen muss. (OLG Celle, 19.4.2007 - 8 U 179/06).
Quelle: www.lexisnexis.de
[zurück]
[Druckversion]
|
 |

Vorzeigbar und mustergültig
Der Inhalt und die Details bestimmen die Qualität eines Internationalen Studiums |
 |
|
| |
|
|
|