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Wartezeit für Medizin steigt weiter!
Am 13. Februar 2009 verschickte die ZVS die ersten Ergebnisse des Auswahlverfahrens für das Wintersemester 2009. Erste Auffälligkeit: Die Wartezeit für Medizin steigt auf 11 Semester, während sie im Vorjahr zum Sommersemester noch bei 10 Wartesemester lag.
Es wird eine Rangliste für die Wartezeitquote aller Bewerber nach der Wartezeit aufgestellt. Die (Lebens-)Zeit, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung verstrichen ist, ist die Wartezeit. Semester, die man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben hat, werden nicht gezählt. Bei den in der Wartezeitquote Zugelassenen entscheidet eine Rangfolge von Kriterien, die soziale, wirtschaftliche und familiäre Bindungen an den entsprechenden Studienort berücksichtigen. Vorrangige Plätze nehmen schwerbehinderte Bewerber/innen und Bewerber/innen mit eigener Familie und/oder Kindern ein. Die Durchschnittsnote entscheidet bei Ranggleichheit der sozialen Kriterien.
Falls eine Zulassung an den gewünschten Hochschulen nicht möglich ist, erfolgt in der Wartezeitquote auch an nicht gennanten Orten eine Zulassung.
Bewerberinnen und Bewerber, die nach den beiden ersten Schritten noch nicht zugelassen sind, haben eine weitere Zulassungschance im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH), über das 60 Prozent der Studienplätze vergeben werden.
Auch im Hochschulverfahren für die Durchschnittsnote als Auswahlkriterium hat sich ein großer Teil der Universitäten entschieden und die ZVS mit der Auswahl beauftragt.
Um Bewerber mit bestimmten Mindestanforderungen in das eigentliche Auswahlverfahren hineinzulassen, führen Hochschulen mit eigenen Auswahlkriterien eine Vorauswahl durch.
Weitere Informationen z. B. zu den NC-Werten oder zu den Auswahlqouten findest du hier auf der Website der ZVS.
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