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Ansturm auf Unis führt zu Chaos
Bei den Aufnahmetests am 3. Juli 2009 in Wien und Innsbruck bewarben sich 6.200 Personen für 1.500 Studienplätze.
Am 3. Juli 2009 hat in Wien und Innsbruck der Eignungstest für das Medizin Studium bzw. in Graz der Test zu medizinrelevanten Grundlagenfächern (Biologie, Chemie, Physik) stattgefunden. Es haben sich 6 271 Bewerber um die 1 500 Studienplätze der Human- bzw. Zahnmedizin bemüht. 75 Prozent der Plätze gehen an Studenten mit österreichischem Maturazeugnis, 20 Prozent gehen an EU-Bürger und der Rest an Nicht-EU-Bürger.
In diesem Jahr sind 3 409 Studierwillige aus Deutschland zur Prüfung im Austria Center Wien angetreten. Im letzten Jahr waren es nur 2 876. Im Voraus hatten sich 4 849 Interessenten angemeldet. Aus Österreich kamen 3 200, 1 500 aus der EU (fast 95 Prozent aus Deutschland) und 76 aus Drittländern. Ob man einen der Studienplätze bekommen hat, erfährt man am 10. August per Brief.
Wo sonst Hans Hinterseer auftritt oder die steirische Erotikmesse statt findet, die Halle des Schwarzl Freizeitzentrums fand diesmal das Auswahlverfahren statt. Von den 1 374 angemeldeten Interessenten, sind tatsächlich 1 126 Bewerber angetreten, um sich einen der insgesamt 360 Studienplätze (davon 24 Plätze für Zahnmedizin) zu sichern. Die Med-Uni teilte mit, dass zwei Drittel der Studienbewerber aus Österreich kamen und 363 aus EU-Ländern, davon 351 aus Deutschland.
In der Innsbrucker Messehalle sind 1 736 Personen beim EMS angetreten, 2008 waren es 1 529. Angemeldet waren ursprünglich fast das Doppelte. Um einen der 400 Plätze zu erhalten, haben 37 Personen ihr Testergebnis vom Vorjahr noch einmal eingereicht. Von den Angemeldeten kamen 955 aus Österreich, 1 434 aus der EU, vor allem aus Deutschland, und 36 aus Nicht-EU-Staaten.
Quotenregelung
Trotz der Zusicherung der EU-Kommission, für fünf Jahre kein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Quotenregelung für ausländische Medizinstudenten einzuleiten, könnte Österreich durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) Probleme bekommen. Bei einer vergleichbaren Regelung in Belgien hatte die Generalanwältin Eleanor Sharpstone vom Europäischen Gerichtshof, die Quotenregelung als diskriminieren und EU-rechtswidrig bezeichnet weil damit der Ansturm französischer Studenten abgewehrt werden soll. Wenn der EuGH den Argumentationen seiner Generalanwältin folgt und die Entscheidung dieses Jahr bestätigt wird, könnte dies auch Auswirkungen auf Österreich haben.
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