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Abbruch des Zivildienstes für Studienaufnahme möglich

Ein Richterurteil erlaubt die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst, um ein Medizinstudium aufzunehmen. Damit ein Zivildienstleistender sein Medizinstudium aufnehmen kann, hat das Verwaltungsgericht Göttingen beschlossen, dass das Bundesamt für Zivildienst einen Abiturienten vorzeitig entlassen muss. Geklagt hatte ein Zivildienstleistender an einem Krankenhaus in Thüringen. Bis Ende Februar 2011 hätte er noch seinen Zivi absolvieren müssen, hat aber zum 1. Oktober einen Studienplatz für Medizin an der Universität Kiel bekommen. Daraufhin beantragte er eine vorzeitige Entlassung. Diese wurde aber mit der Begründung, die reguläre Ableistung des Zivildienstes bedeutet für ihn keine besondere Härte, abgelehnt. Die Richter sahen dies aber anders, denn die Wartezeit bis zum Studienbeginn im Oktober 2011 hätte 7 Monate betragen und wäre somit länger als der Zivildienst insgesamt. Da der Abiturient in dieser Zeit nicht finanziell abgesichert wäre und die Bundesregierung die Aussetzung der Wehrpflicht und des Zivildienstes zum nächsten Jahr beschlossen hat, ist dies eine besondere Härte. Somit muss der Abiturient aus dem Zivildienst entlassen werden.



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