Bewerbung um einen Studienplatz Medizin

Der Zugang zu einem Studium an einer staatlichen oder privaten Hochschule für Medizin ist streng geregelt. Die Regeln sind sehr komplex und setzten viel Kenntnisse über die Vorgehensweisen voraus. Deshalb erläutern wir auf den folgenden Seiten die unterschiedlichen Zugangswege, Bewerbungsfristen und geben Tipps für einen erfolgreichen Weg ins Medizinstudium.

Mehr Studienplätze Medizin? - Mehr Studienplätze Medizin!

In diesem Jahr wurde der "Masterplan Medizinstudium 2020" der Bundesregierung beschlossen. Unter anderem wurden dort Veränderungen bei der Studienstruktur des Medizinstudiums angeplant, insbesondere die Vermittlung von mehr arztbezogenen Fähigkeiten soll Bestandteil des Studiums werden. Auch wird ein größerer Focus auf die Allgemeinmedizin gelegt werden. Eine sog. "Landarztquote" (max. 10% der Studienplätze) soll den Bundesländern ermöglicht werden. (Hierzu gab es bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes die Möglichkeit, finanzielle Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum zu bieten.)

Leider wurden bei dem Masterplan aber keine verbindlichen Regeln zur generellen Anhebung der Studienplatzzahlen beschlossen.

Trotzdem gibt es Pläne für neue medizinische Hochschulen in Deutschland:

  • geplant ab Wintersemester 2018/19: Die Universität Augsburg will eine neue medizinische Fakultät einrichten. Schrittweise sollen dort 252 neue Humanmedizin-Studienplätze entstehen.
  • geplant ab Wintersemester 2019/20: Die Universität Siegen plant ein Humanmedizin-Studium mit Bachelor-Master-Struktur, zunächst mit ca. 20-40 Studierenden.
  • geplant ab 2021: Die Universität Bielefeld will eine neue medizinische Fakultät entstehen lassen. Bis zu 300 neue Studienplätze sollen dort sukzessive entstehen.

In der nationalen Presse gibt es aktuell vielfältige Artikel unter dem Tenor: "Ein Einser-Abiturient ist wird nicht unbedingt ein Superarzt" oder "Den Einfluss des Abiturnotendurchschnitts bei der Zulassungsentscheidung verringern". In diesen Tagen geistert eine weitere Meldung durch die Medien: Die Rechtmäßigkeit des Numerus clausus für Medizin wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Insbesondere die Zumutbarkeit der aktuellen Wartezeitgrenze von derzeit 15 Wartesemestern steht hierbei auf dem Prüfstand.

Hierzu einige Anmerkungen:
  • Zum Wintersemester 2017/18 haben sich in Deutschland 43.184 Bewerber auf 9.176 Medizin-Studienplätze (26 Studienplätze mehr als zum WS 2016/17) an den staatlichen Unis beworben, also ca. 4,7 Bewerber pro Platz. Entsprechend haben 34.008 Bewerber keinen Platz erhalten. Einzige Möglichkeit, diese Situation zu entschärfen, die NC's zu senken und auch die Wartezeit-Auswahlgrenzen, wäre eine massive Erhöhung der Studienplatzzahlen. Doch dafür fehlt der Politik das Geld und der Wille!
  • Selbstverständlich bietet der Abiturnotendurchschnitt keine Gewähr, dass nach dem Studium ein "guter Arzt" die Uni verlässt. Aber was ist eigentlich ein "guter Arzt"? Hierfür gibt es keine sicheren Kriterien. Diejenigen, die nach "weicheren Auswahlkriterien" wie Motivation, berufliche Vorbildung, persönliche Eignung rufen müssen sehr wohl anerkennen, dass der Abiturnotendurchschnitt sowie auch das TMS-Ergebnis nach wie vor sinnvolle und statistisch relativ gesicherte Kriterien sind, um einen Studienerfolg vorherzusagen. Die Studienabbrecherquote liegt bei Humanmedizin derzeit bei ca. 5-10 % und ist somit sehr gering, d.h. die Auswahlkriterien scheinen zumindest hinsichtlich eines Studienerfolges sehr gut zu funktionieren. Würde man die bisherigen Kriterien bei Seite schaffen, würde dies statistisch gesehen sehr wahrscheinlich zu einer höheren Studienabbrecherquote führen.

    D.h. weniger Ärzte würden die Uni verlassen! Da ein Medizinstudienplatz die Uni pro Jahr derzeit gemittelt 32.960,- Euro kostet, dürfte eine Abkehr von der bisherigen Zulassungspraxis sich betriebswirtschaftlich schädlich auswirken. (Zum Vergleich: In Österreich war der Zustrom ins Medizinstudium bis 2005 für Österreicher frei, d.h. es gab keine Zulassungsbeschränkung. Fast 50% der Studierenden brachen ihr Studium innerhalb der ersten beiden Jahre ab. Diese sog. Drop-out Rate wurde durch Einführung des MedAT-H (Auswahlprüfung) auf ca. 5,5% gesenkt!)
  • Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Wartezeitzulassung, die die bisherige Zulassungspraxis verändern sollte, hätte deutschlandweit auch in anderen Fächern starke Auswirkungen. Zum Wintersemester 2017/18 waren 42,4 Prozent aller Studiengänge zulassungsbeschränkt. So lag z.B. die Wartezeitgrenze für den Bachelor Psychologie in München zum WS 2017/18 bei 24 (!) Wartesemestern. Manch ein abgelehnter Bewerber mag hoffen, dass z.B. die Wartezeitgrenzen aufgehoben werden. Das würde aber letztlich zu einer massivsten Überlastung sämtlicher deutschen Hochschulen führen, die weder das Geld noch die personelle Ausstattung haben, um mit massiv viel mehr Studienanfängern umgehen zu können.

EDU-Institut: Institut für Studien- und Berufsberatung

Häufige Irrtümer bei der Bewerbung für ein Human-, Zahn- oder Tiermedizin Studium ausschließen und Informationen zur Verbesserung der Bewerbungsstrategie erhalten. Dietmar Schmale, Studienberater beim Edu-Institut hilft gerne weiter: www.edu-institut.de/studienberatung