Die zentrale Bewerbung über "Hochschulstart"
1. ''Hochschulstart'', die Stiftung für Hochschulzulassung
Grundsätzlich werden alle Medizinstudienplätze an staatlichen Universitäten in Deutschland über die ''Stiftung für Hochschulzulassung'' (früher: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS) vergeben. Das Internetprotal heißt ''Hochschulstart''. Das Verfahren dort ist recht kompliziert und ihr solltet euch viel Zeit dafür nehmen, die einzelnen Regeln kennen zu lernen.
In Deutschland haben sich zum vergangenen Wintersemester 2017/18 genau 43.184 Abiturientinnen und Abiturienten mit Allgemeiner Hochschulreife für 9.176 Studienplätze an 29 staatlichen Universitäten beworben. Rein rechnerisch sind das fünf Bewerber und Bewerberinnen pro Studienplatz. Zum Sommersemester bieten nicht alle Universitäten Studienplätze an, daher gab es zum Sommersemester 2017 insgesamt nur 1.607 Studienplätze auf die sich 18.799 Interessenten beworben haben. Dies sind 12 Bewerberinnen und Bewerber pro Studienplatz.
2. Termine und Fristen für die Studienplatzbewerbung - unbedingt beachten!
Semester beginnen entweder zum Winter (September/Oktober) oder zum Sommer (April) des Jahres. Bewerbungstermine sind in der Regel der
15. Januar für das Sommersemester und der
15. Juli für das Wintersemester.
Aber Vorsicht: Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, die unbedingt beachtet werden müssen! Tipp: Diejenigen, die nach dem Abitur zunächst ein Jahr ins Ausland gehen, sollten sich rechtzeitig über die Bewerbungsfristen für das übernächste (Winter- oder Sommer-) Semester informieren und unter Umständen ihren Eltern oder Bekannten Vollmachten für die Einschreibemodalitäten hinterlegen.
Wichtig für "Altabiturienten": Der Bewerbungstermin für diejenigen, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des Jahres oder vorher gemacht haben: Bewerbungsschluss ist hier bereits der 31. Mai! Für alle anderen gilt der 15.7. als Bewerbungsschluss für das Wintersemester. Im Sommersemester gilt für beide Gruppen der 15. Januar.
3. Die Website www.hochschulstart.de
Die Bewerbung erfolgt zunächst ausschließlich online. Über "Anton" (Antrag online) müsst ihr euch zunächst registrieren. Über dieses Portal läuft eure gesamte Korrespondenz mit "Hochschulstart" in Dortmund.
Das aktuelle Magazin zur Studienplatzbewerbung „Wintersemester 2018/19“ als E-Paper!
4. Das Auswahlverfahren für das Medizinstudium
Nach dem Bewerbungsschluss 15. Juli beginnt ''Hochschulstart'' mit einem streng geregelten Auswahlverfahren, das in mehreren Schritten verläuft. Ziel ist es, nach möglichst nachvollziehbaren Regeln die geeigneten Bewerber auszusortieren.
4.1 DIE ERSTE STUFE DES AUSWAHLVERFAHRENS:
Die Auswahl nach Abinote (Abiturbestenquote)
In einem ersten Schritt vergibt Hochschulstart
20% der vorhandenen Studienplätze für Medizin an die Bewerber mit den besten Abiturdurchschnittsnoten. Und das in einem sehr komplexen Verfahren: Zunächst ermittelt Hochschulstart die Gesamtzahl aller Abiturienten je Bundesland in Deutschland. Da wir unterschiedlich große Bundesländer haben, variiert hier natürlich auch die Zahl der Abiturienten. Danach werden Quoten ermittelt, wie viele Medizinbewerber aus einem Bundesland kommen dürfen. Für jedes Bundesland wird dann eine Rangliste der Studienbewerber nach Abi-Noten erstellt. Danach wird die Note des Letzten als Numerus Clausus in der Abiturbestenquote ermittelt. Relativ zeitnah erhalten die Auserwählten eine Studienplatzzusage für Medizin, alle anderen eine Absage.
In dieser Quote darf jeder Bewerber sechs Universitäten seiner Wahl angeben und muss diese dann in eine Rangfolge bringen.
Hier die Ergebnisse der
Abiturbestenquote im Wintersemester 2017/18
Wichtig: Hier kommt es nicht darauf an, in welchem Bundesland man studieren möchte, sondern in welchem man sein Abitur erworben hat. Wer allerdings keine 1,0 oder 1,1 im Abitur geschafft hat, wird sich hier wenig Hoffnung auf einen Studienplatz für Medizin machen können. Aber noch stehen ja 80 % der Studienplätze zur Verfügung.
4.2 DIE ZWEITE STUFE DES AUSWAHLVERFAHRENS: Die Auswahl nach Wartezeit
Im Wintersemester 2017/18 ist die Wartezeit für Medizinstudienplätze auf 14 Halbjahre angestiegen. 20% der etwa 9000 Studienplätze wurden in dieser Quote vergeben. Wer also mindestens 7 Jahre nach dem Abitur nicht in Deutschland studiert hat, konnte mit einem Studienplatz rechnen, mußte aber zusätzlich noch einen Notendurchschnitt von 2,6 gehabt haben.
Wie die Wartezeit berechnet wird
Die Regel für die Wartezeit ist eigentlich recht einfach: Jedes halbe Jahr nach dem Abitur, in dem man nicht in Deutschland studiert hat, zählt als Wartezeit.
Wartezeitschädlich ist:
- ein Universitätsstudium in Deutschland
- ein Fachhochschulstudium an privaten oder staatlichen Hochschulen in Deutschland
- ein duales Studium (zum Beispiel im Öffentlichen Dienst (Inspektorenausbildung), Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädiestudium in Kooperation mit einer Berufsfachschule, ein kombiniertes Gesundheits- und Krankenpflegestudium und andere mehr.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, ob jemand an einer privaten und staatlichen Hochschule studiert. Beides wirkt sich schädlich auf die Wartezeit aus. Das bedeutet: Diese Zeit wird nicht als Wartezeit angerechnet. Sogar Teilzeit- und Fernstudiengänge (z.B. Fernuniversität Hagen) sind wartezeitschädlich (bisherige Studienzeiten in Fern- (z.B. Fernuniversität Hagen) und Teilzeitstudiengängen bis einschließlich Sommersemester 2014 bleiben davon unberührt).
Weitere Informationen!
Sinnvolle Überbrückung der Wartezeit
Diese Frage ist natürlich nicht einfach zu beantworten. Sinnvoll wäre es sicherlich in der Zeit eine Berufsausbildung in einem medizinnahen Beruf zu machen.
Das bietet drei Vorteile:
- Man verdient Geld während der Wartezeit, belastet also das Konto der Eltern nicht übermäßig.
- An einigen Universitäten verbessert man mit einer medizinnahen Ausbildung seine Zulassungschancen, wie zum Beispiel an der Uni Freiburg, wo den Bewerbern pro Halbjahr der Ausbildung ein Bonus von 0,1 in der Abiturnote berechnet wird.
- Elternunabhängiges BAföG für das Medizinstudium. Die Regel für elternunabhängiges BAföG besagt, dass man nach einer dreijährigen Ausbildung noch drei Jahre gearbeitet haben muss, dann sind die Eltern nicht mehr für die Finanzierung des Studiums verantwortlich. Siehe www.finanzieren-studium.de
Als medizinnahe anerkannte Berufe (z. B. Uni Freiburg) gelten diese:
Altenpfleger, Augenoptiker, Biologie-Laborant, Biologisch-technischer Assistent, Chemielaborant, Chemisch-technischer Assistent, Chirurgiemechaniker, Diätassistent, Ergotherapeut, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebamme/Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und medizinischer Bademeister, Medizinischer Dokumentar, Medizinischer Fachangestellter, Medizinisch-technischer Assistent Funktionsdiagnostik, Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, Landwirtschaftstechnischer Assistent, Medizinisch-technischer Radiologieassistent, Motopäde, Notfallsanitäter, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Operationstechnischer Assistent, Orthopädiemechaniker und Bandagist, Orthopädieschuhmacher, Physikalisch-technischer Assistent, Physiotherapeut, Rettungsassistent (ab 2016 Notfallsanitäter)
"Bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung und ggf. anschließender Berufstätigkeit in einem medizinischen Ausbildungsberuf verbessert sich die im Abiturzeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote um 0,1 pro Halbjahr nachgewiesener Ausbildungsdauer, jedoch höchstens um insgesamt 0,5." (Uni Freiburg).
Eine weitere Möglichkeit ist ein Auslandsstudium. Dieses ist nicht wartezeitschädlich, wird also als Wartezeit angerechnet, obwohl man studiert. Dieser Weg macht Sinn, wenn man eventuell noch eine Alternative zum Medizinstudium hat oder sich intensiv auf ein Medizinstudium vorbereiten möchte. Beispiele: Psychologie oder Biomedizin. Hochschulen in den Niederlanden, Belgien, Österreich oder anderen Ländern bieten da gute Studienmöglichkeiten an, die ihr hier finden könnt:
www.studieren-medizin.de/studiengaenge
4.3 DIE DRITTE STUFE: Das Auswahlverfahren der Hochschulen (ADH)
In früheren Jahren wurden Bewerber für Medizin lediglich nach Noten ausgewählt. Dieses Verfahren wurde immer wieder von den Universitäten kritisiert. Es wurde als nicht geeignet angesehen, um die idealen Bewerber zu ermitteln. Irgendwann dann hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und gab den Forderungen der Universitäten nach. Seither dürfen die Universitäten die Auswahlregeln für
60% ihrer Studiengänge selber bestimmen, wenn sie es denn wollen. Aber der Gesetzgeber hat gleich eine weitere Bestimmung festgelegt:
Die Abiturnote muss dennoch das Hauptgewicht bei der Auswahl ausmachen und das sind in der Regel 51% der Kriterien.
Im Auswahlverfahren der Hochschulen dürfen die Bewerber
6 Universitäten ihrer Wahl festlegen, für die sie sich dann bewerben. Diese sechs Universitäten müssen in eine Rangfolge gebracht werden, also von Platz 1 bis Platz 6.
Um eine geeignete Auswahl zu treffen, empfehlen wir folgende Strategien, mit denen die Auswahl durchgeführt werden sollte:
Strategie 1: Auswahl allein auf Grund der Abiturnote
Eine Reihe von Universitäten, vor allem in Nordrhein-Westfalen, haben sich dazu entschieden, die vorhandenen Studienplätze allein über den Abiturnotendurchschnitt zu vergeben.
Im Studienjahr 2017/18 waren dies die folgende Unis mit folgenden NC:
- Aachen (Note 1,1)
-
- Bonn (Note 1,2)
- Düsseldorf (Note 1,2)
Betrachtet man die Entwicklung der NC in den vergangenen Jahren, so ist der Notendurchschnitt Jahr für Jahr weiter nach oben gegangen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass der NC hier einfacher wird. Wer also keinen Notendurchschnitt von 1,2 hat, sollte diese Universitäten aus seiner Liste streichen, da man hier eine wertvolle Chance vertun würde. Übrigens: Die Uni Saarland hat im letzten Wintersemester zum letzten Mal allein nach der Note ausgewählt. In Zukunft wird sie weitere Kriterien einfließen lassen.
Strategie 2: Die Ortspräferenz
Universitäten wird die Möglichkeit eingeräumt, festzulegen, auf welcher Position bei der Auswahl der 6 Universitäten sie stehen möchten. Eine Reihe von Universitäten akzeptieren nur Bewerbungen mit erster Ortspräferenz, mit erster oder zweiter bzw. bis dritter Ortspräferenz.
Dies waren die 16 Universitäten im Wintersemester 2017/18:
1. Ortspräferenz:
- Berlin-Charité
- Dresden
- Duisburg-Essen
- Frankfurt
- Göttingen
- Greifswald
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Leipzig
- Lübeck
- Magdeburg
- Münster
- Oldenburg
- Tübingen
1. oder 2. Ortspräferenz:
- Freiburg
- Heidelberg/Mannheim
- Jena
- Rostock (2,3)
1. bis 3. Ortspräferenz:
- Aachen
- Halle-Wittenberg
- Mainz
- Saarbrücken (Homburg)
Ohne geforderte Ortspräferenz, also egal, wo man sie aufführt:
- Bochum
- Bonn
- Erlangen-Nürnberg
- Gießen (2,3)
- Kiel
- Köln
- Regensburg
- Ulm (2,5)
Was bedeutet das? Wenn jemand sich zum Beispiel für Berlin-Charité auf Rangplatz 1 entscheidet, dann kann er sich nicht mehr für eine der weiteren Unis bewerben, die die erste Ortspräferenz verlangen. Somit sollte man nur die Uni auf Platz 1 setzen, bei der man die größten Chancen auf einen Studienplatz hat!
Strategie 3: Verbesserung des Abiturnotendurchschnitts durch Tests, Berufsausbildung und ähnliches
Eine Reihe von Hochschulen berücksichtigen die Fächerwahl in der Oberstufe in besonderer Weise. So ist es beispielsweise an der Universität Greifswald möglich, seine Zulassungschancen erheblich zu verbessern. Dies ist hilfreich bei denjenigen, die Naturwissenschaften und Mathematik in der Oberstufe als Leistungskurse gewählt haben. Zudem erhöht dort ein sozialer Dienst oder ähnliches die Zulassungschancen erheblich. Mit Hilfe des
Punkterechners der Uni Greifswald kann man das überprüfen.
Andere Hochschulen erkennen eine abgeschlossene Berufsausbildung in besonderer Weise an. So kann man beispielsweise bei der Uni Freiburg mit einer Notenverbesserung von 0,5 rechnen, wenn man eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem medizinnahen Beruf vorweisen kann. Welche Berufe anerkannt werden, ist auf der Homepage von Hochschulstart definiert. Für jedes halbe Jahr werden 0,1 Punkte angerechnet, maximal allerdings 0,5.
Manche Hochschulen belohnen erfolgreiche Teilnehmer von Wettbewerben wie 'Jugend forscht' mit einer Verbesserung des Notendurchschnittes.
Eine der besten Möglichkeiten, den Notendurchschnitt zu verbessern, bietet allerdings der „Test für medizinische Studiengänge (TMS)“. Zurzeit berücksichtigen 21 von 35 Universitäten das Ergebnis des Testes bei der Vergabe der Plätze, allerdings in sehr unterschiedlicher Weise. So kann man in München und Regensburg seinen Notendurchschnitt um 0,8 anheben, wenn man zu den besten 10 Prozent der getesteten Abiturienten gehört. Jede Uni kann allerdings selbst festlegen, in welchem Umfang die Anrechnung gewährt wird. Ganz wichtig: Den Medizinertest kann man nur einmal im Leben mitmachen. Der Testtermin liegt im Mai, leider oft genau in der Zeit, wenn die Abiturprüfungen noch nicht abgeschlossen sind. Obwohl man immer wieder lesen kann, dass es keine sinnvolle Vorbereitung auf den Test gibt, sollte man sich intensiv damit vorab beschäftigen. Viele Aufgaben erschließen sich so wesentlich leichter. Und ganz wichtig: Die Anmeldung muss in einem festgelegten Zeitraum erfolgen. Dies ist in der Regel vom 1. Dezember bis zum 15. Januar online möglich über die Website www.tms-info.org. Auf dieser Seite findet man ein Verzeichnis der Testorte und der aktuellen Hochschulen, die den Test anerkennen.
Neben dem TMS hat sich in den letzten Jahren ein zweiter Test etabliert. Der HAM-NAT. Dieser Test wird aktuelle von den Universitäten Hamburg, Berlin-Charité und Magdeburg anerkannt und führt dort eventuell zu einer Notenverbesserung. Der HAM-Nat hat im Gegensatz zum TMS in erster Linie die naturwissenschaftlichen Kenntnisse in Biologie, Chemie, Physik und Mathematik im Fokus. Den HAM-Nat kann man mehr als einmal mitmachen.
Einen eigenen Weg geht die Universität Münster. Dort wurde nach kanadischem Vorbild der „Münsteraner Multiple-Mini-Interaktions-Test“ entwickelt. Hier werden in einer Reihe von kleineren Prüfungssituationen diverse Eigenschaften der Bewerber getestet. Die Einladung zu diesem Test erfolgt nicht automatisch, sondern vorab werden die Bewerber nach dem Abiturnotendurchschnitt ausgewählt. In den vergangenen Jahren musste der Notendurchschnitt im sehr hohen Einserbereich liegen, um überhaupt zum Test zugelassen zu werden.
Und dann gibt es noch einige Universitäten, wie beispielsweise Hannover, die zu einem Auswahlgespräch einladen. In der Regel werden dreimal so viele Bewerber eingeladen, wie Plätze vorhanden sind. Die Vorauswahl erfolgt auf Grund der Abiturnote, von daher hat man eigentlich hier nur eine Chance auf eine Einladung, wenn der Notendurchschnitt sehr gut ist. In den Auswahlgesprächen werden die Motivation, Vorkenntnisse und bisherige Erfahrungen abgefragt. Auch die Wahl der Uni spielt eine Rolle. Deshalb sollte man sich sehr gut auf ein Auswahlgespräch vorbereiten, wenn man dazu eingeladen wird. Dabei sollte man sich umfassend über die Uni, die medizinische Fakultät, die Besonderheiten des Studienganges und so weiter informieren. Vorab ist sicherlich der Besuch der Tage der offenen Tür sinnvoll.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Universitäten bieten eine Reihe von Möglichkeiten den Notendurchschnitt des Abiturs zu verbessern. Allerdings kommt es hier entscheidend darauf an, die richtige Ortsauswahl zu treffen. Dazu muss man die individuellen Voraussetzungen genau erkennen und sehen, wo man die besten Chancen hat.
Die Auswahlgrenzen Humanmedizin im Wintersemester 2017/18:
Auswahlgrenzen zum Wintersemester 2017/18
In unseren individuellen Beratungsgesprächen (auch per Skype) und in den Seminaren informieren wir umfassend über die Auswahlverfahren und helfen euch, die für euch besten Universitäten auszuwählen. Anmeldung dazu geht ganz einfach über unsere Website
www.edu-institut.de.