Eine zweite Chance: Das Zweitstudium

Wer - aus welchen Gründen auch immer - nach einem in Deutschland abgeschlossenen anderweitigen Studium ein Studium der Humanmedizin anschließen möchte, kann sich auf für ein Zweitstudium bewerben. Rund 3 % der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber vorgesehen.

Die Bewerbung läuft ebenfalls über Hochschulstart, es gibt hier aber besondere Zulassungsregeln. Ein TMSnat-Ergebnis bringt für diese Bewerber keinen Bewerbungsvorteil, ebenso nicht ein sehr gutes Abitur.

Die Auswahl für das Zweitstudium: Die Messzahl

Da es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze in der Quote (3%) für das Zweitstudium gibt, muss auch hier ausgewählt werden. Hier spielen zwei Dinge eine entscheidende Rolle für eine Zulassung, für beide werden Punkte vergeben. Eine Addition dieser Punkte ergibt die sog. Messzahl, mit der man an der Studienplatzvergabe teilnimmt:

  • die Begründung für den Zweitstudienwunsch: hier wird von Hochschulstart unterschieden zwischen „zwingende berufliche Gründe“ (ergibt 9 Punkte), „wissenschaftliche Gründe“ (ergibt 7, 9 oder 11 Punkte), „besondere berufliche Gründe“ (4 Punkte) und „sonstige Gründe“ (1 Punkt). In der Bewerbung sollte man auf eine dieser Begründungsarten abzielen und dies möglichst ausführlich nachweisen. Beispiel: Zwingende berufliche Gründe liegen z.B. vor, wenn ein Bewerber zunächst Zahnmedizin studiert hat und danach noch ein Studium der Humanmedizin anstrebt und angibt, dass er das Berufsbild „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirug“ anstrebt. Dieser Beruf erfordert in Deutschland beide Abschlüsse! Ebenso können Bewerber viele Punkte für wissenschaftliche Gründe erhalten. Hier reicht es allerdings nicht aus, einfach selbst Gründe zu formulieren. Vielmehr wird hier als Nachweis ein Gutachten gefordert, welches an der im Bewerbungsportal an erster Priorität genannten Universität beantragt werden muss. (nähere Infos erhaltet ihr auf deren Websites)
  • das Prüfungsergebnis des Erststudiums: hier reicht die Punkteskala von maximal 4 Punkten für die Abschlussnoten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ bis hin zu 1 Punkt für die Note „ausreichend“ oder wenn keine Note angegeben werden kann.

Es ist also leicht zu sehen, dass es viel mehr Maximalpunkte für die Begründung gibt als für die Abschlussnote des Erststudiums. Maximal 15 Punkte können also als Messzahl an den Bewerber vergeben werden. (Zudem gibt es noch die Möglichkeit, höchstens 2 Zusatzpunkte zu erhalten, z.B. wenn Bewerber nach einer Familienphase eine Wiedereingliederung oder einen Neueinstieg in das Berufsleben anstreben.)

Genauere Infos findet man auf der Hochschulstart-Website im „Leitfaden für Ihre Studienplatzbewerbung“, welche im Download-Menü auf der Website bereitgestellt wird. Zudem veröffentlicht Hochschulstart für jedes abgelaufene Bewerbungssemester die jeweils an den einzelnen Hochschulen ermittelten Grenzränge, also die für eine Zulassung mind. nötigen Messzahlen.

Bewerbung über ''Antrag Online (AntOn)'' bei Hochschulstart

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal von Hochschulstart. Für Humanmedizin wird die Antragstellung über das Portal AntOn (Antragstellung Online) durchgeführt, das aus dem DoSV-Bewerbungsportal aufgerufen wird. Zusätzlich sind – je nach Bewerbung – fristgerecht die erforderlichen Unterlagen bei Hochschulstart einzureichen.