Wartezeiten

Medizin studieren, Zahnmedizin studieren, Tiermedizin studieren - Die richtige Bewerbungsstrategie und häufig gemachte Fehler.

Wie lange muss ich warten, wenn mein NC zu schlecht ist? Wartezeitgrenzen auf Hochschulstart veröffentlicht!

Die aktuellen Wartezeitgrenzen für Human-, Zahn- und Tiermedizin zum Wintersemester 2017/18 sind gerade auf Hochschulstart veröffentlicht worden. Entsprechende Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide wurden ja bereits am 10. bzw. 14. August von Hochschulstart an die Bewerber verschickt.

Wie lange dauert ein Medizinstudium bzw. wie lange studiert man Medizin in Deutschland?

Das Gesamtstudium dauert bei Humanmedizin 12 Semester (6 Jahre), bei Tier- und Zahnmedizin 11 Semester (5,5 Jahre).

Aktuelle Auswahlgrenzen in der Wartezeitquote:

Für Humanmedizin ergab sich eine Auswahlgrenze von 14 (2,6), bei Zahnmedizin 12 (2,5), bei Tiermedizin 10 (2,3). In den beiden ersten Fächern ist gegenüber dem Vorjahr (WS 2016/17) wieder eine leichte Steigerung zu verzeichnen, sprich es wurde ein wenig schwerer, einen Platz in der Wartezeitquote zu erhalten.

Was bedeuten diese Auswahlgrenzen?

Im Fach Humanmedizin lag die Grenze bei 14 (2,6). Das heißt, dass jeder Bewerber in der Wartezeitquote mit einer Wartezeit von 15 oder mehr Semestern unabhängig vom Abischnitt einen Platz erhalten konnte (wenn auch nicht unbedingt am ersten Wunschort!). Kein einziger Bewerber mit 13 oder weniger Wartesemestern konnte in der Wartezeitquote einen Platz erhalten, egal mit welchem Abiturnotendurchschnitt er/sie ins Rennen gegangen ist! Von denjenigen, die genau 14 Wartesemester vorweisen konnten, erhielten nur Bewerber einen Platz, die zusätzlich einen Abischnitt von nicht schlechter als 2,6 hatten.

Der Abischnitt war also nur maßgeblich, wenn man mit seiner Wartezeit genau auf dem sog. Grenzrang (jetzt aktuell 14 Wartesemester) lag. Entgegen einem weitläufigen Irrtum muss man also nicht grundsätzlich weniger lange auf einen Studienplatz warten, wenn der Abischnitt besser ausgefallen ist, zumindest nicht in der Wartezeitquote! Der Abischnitt ist nur nachgeschaltetes Kriterium bei der Platzvergabe unter denjenigen, die mit der Wartezeit genau auf dem Grenzrang liegen!

An dieser Stelle sei auf einen weiteren Denkfehler hingewiesen: Der Abiturnotendurchschnitt bleibt einem ein Leben lang erhalten, er verbessert sich nicht (!!!) um 0,1 je Wartesemester. Eine solche Regelung hat es noch nie gegeben, da war der Wunsch Vater des Gedankens...

Was sind Wartesemester?

Wartesemester sind diejenigen verstrichenen Halbjahre nach dem Erreichen des Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Hiervon abgezogen werden die Zeiten, in denen man in Deutschland - und nur hierzulande - für einen anderen Studiengang eingeschrieben ist, egal ob es sich um eine Fernuni, eine FH, eine Uni oder eine Privathochschule handelt. Aber Vorsicht: Solltet ihr euch zunächst für einen anderen Studiengang in Deutschland einschreiben, zählen diese Semester nicht als Wartesemester. Und noch etwas ist zu berücksichtigen. So bald ihr in einem anderen Studiengang in Deutschland einen akademischen Abschluss erreicht (z.B. Bachelor), geltet ihr in Deutschland als sog. Zweitstudienbewerber. Für diese gelten völlig andere Zulassungsregeln und die Wartezeit spielt bei der Zulassung keinerlei Rolle mehr!

Wer also z.B. Tiermedizin im Ausland beginnt, dessen Wartezeit läuft in Deutschland weiter. Auch muss man sich für eine "Zählung" der Wartesemester nicht bei Hochschulstart bewerben. Es gilt rein die verstrichene Zeit seit Aushändigung des Abizeugnisses. Was ihr in dieser Zeit macht - eine Ausbildung, ein FSJ, ein Studium im Ausland oder aber einfach nur Ferien - spielt keinerlei Rolle für die Zählung eines Wartesemesters.

Oft vergessen: Die Ortsverteilung in der Wartezeitquote oder: An welcher Uni habe ich die besten Zulassungschancen?

Falls ihr die Wartezeitgrenze "geknackt" habt ist das noch keine Gewähr dafür, dass ihr auch einen Studienplatz erhaltet. Bei der Bewerbung darf man nämlich nur sechs Unis in der Wartezeitquote nennen. Und selbstverständlich gibt es Unis, die auch in der Wartezeitquote begehrter sind und somit einen höheren Bewerberüberhang haben als andere. Sicherstellen kann man eine Zulassung nur, wenn man unter der Liste mit den sechs Unis in dem Ankreuzfeld "auch anderer Studienort" ein Häkchen macht. Somit gibt man Hochschulstart zu verstehen, dass einem der Ort für die Zulassung letztlich egal ist.

In einem Zweiten Schritt werden nämlich die Bewerber, die die Auswahlgrenze in der Wartezeitquote erreicht haben, auf die verschiedenen Studienorte verteilt. Und dort ergeben sich dann für die Unis wieder jeweils eigenen Auswahlgrenzen. Beispiel: in Duisburg-Essen konnte man zum WS 2017/18 nur einen Platz für Humanmedizin in der Wartezeitquote erhalten, wenn man die generelle Wartezeitgrenze 14 (2,6) erreicht hatte und zusätzlich: - Duisburg-Essen an erster Stelle der Sechserliste genannt hatte und - das Sozialkriterium 4 besaß (also alle Bewerber ohne besondere Bindung an diesen Studienort) und - einen Abiturnotendurchschnitt von nicht schlechter als 2,6 besaß.

Insgesamt drei Kriterien spielen also nachfolgend bei der Platzverteilung eine Rolle: genannte Ortspräferenz, Sozialkriterium sowie Abiturdurchschnittsnote.

In Marburg war es zum WS 2017/18 bei Medizin so, dass man dort auch eine Zulassung erhalten konnte, wenn man Marburg gar nicht auf seiner Sechserliste genannt hatte (aber ein Kreuz bei "auch anderer Ort" gemacht hatte), wenn man das Sozialkriterium 4 besaß (also alle ohne besondere Bindung an den Studienort). Der Abiturnotendurchschnitt durfte aber in Marburg nicht schlechter als 3,7 sein.

Siehe dazu: zv.hochschulstart.de

Warum Wartesemester?

20% aller Studienplätze werden an den staatlichen Universitäten im Fach Human-, Zahn- und Tiermedizin in der Quote Wartezeit vergeben. (Die Privatunis müssen hierfür keine Studienplätze reservieren, auch das Medizinstudium bei der Bundeswehr kennt eine solche Wartezeitzulassung nicht.) Rechtlich fußt das System auf dem Anspruch der freien Berufswahl in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Letztlich muss also jeder Bewerber einen Platz in seinem Wunschstudium erhalten. Über die sog. Wartezeitquote gewährleisten die staatlichen Hochschulen diesen grundgesetzlichen Rechtsanspruch. In anderen Ländern Europas ist eine solche Zulassung über die Wartezeit gänzlich unbekannt!

EDU-Institut: Institut für Studien- und Berufsberatung

Häufige Irrtümer bei der Bewerbung für ein Human-, Zahn- oder Tiermedizin Studium ausschließen und Informationen zur Verbesserung der Bewerbungsstrategie erhalten. Dietmar Schmale, Studienberater beim Edu-Institut hilft gerne weiter. www.edu-institut.de/studienberatung