Um Medizinerin oder Mediziner zu werden, muss du zunächst die allgemeine Hochschulreife nachweisen, bevor du dann an einer Universität (staatlich oder privat) Humanmedizin studieren kannst.
In Deutschland wird das Studium derzeit an 35 staatlichen und 4 privaten Universitäten angeboten. Der Ablauf eines Medizinstudiums ist dabei recht unterschiedlich geregelt. Neben der klassischen Medizinerausbildung haben sich einige Unis dazu entschieden, den Studienverlauf anders zu organisieren. Diese Studiengänge werden als Reform- oder Modellstudiengang angeboten. Der Regelabschluss ist nach wie vor noch ein Staatsexamen, nur die Universität Oldenburg, die mit der niederländischen Rijksuniversiteit Groningen einen neuen Studiengang konzipiert hat, bietet den gestuften Abschluss Bachelor - Master an.
In der Regel ist das Studium 3-stufig aufgebaut:
Die Ausbildung für Mediziner ist in der so genannten Approbationsordnung geregelt. Hier findet ihr detaillierte Informationen zum Aufbau des Medizinstudiums in Deutschland.
Anderen Menschen bei gesundheitlichen Problemen zu helfen, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass es dann nur das Medizinstudium gibt. Viele andere (Studien-) Berufe gibt es in der größten Wachstumsbranche in Deutschland. In der Rubrik ''Alternative Studiengänge'' informieren wir umfassend über Studienmöglichkeiten im In- und Ausland. Dabei zeigen wir Studiengänge aus dem Bereich der Naturwissenschaften (Biomedizin, Biologie etc.) über eher Wirtschafts- und geisteswissenschaftlich ausgerichtete Studiengänge (Gesundheitswissenschaften, Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen) bis hin zu neuen Pflegeberufen mit akademischen Hintergrund (Pflegewissenschaft, Physiotherapie und andere). Sicherlich lohnt es sich sich mit diesen Studienrichtungen zu beschäftigen.
Du möchtest gerne in englischer Sprache Medizin studieren? Gute Idee! In Deutschland ist das leider nicht möglich. Aber in Holland gibt es zwei Universitäten, die ein englischsprachiges Medizinstudium anbieten: Die Rijksuniversität Groningen und die Universität Maastricht, beide in den Niederlanden. Die Landessprache muss man im Laufe des Studiums dennoch lernen, denn im Patientenkontakt ist sie unerlässlich.
Ein größerer Teil unserer Website www.studieren-medizin.de beschäftigt sich mit der Zulassung zum Studium in Deutschland und dem Ausland. Um einen Platz an einer staatlichen deutschen Uni zu bekommen, musst du dich rechtzeitig bei ''Hochschulstart'' (Stiftung für Hochschulzulassung) bewerben. Das Verfahren ist äußerst komplex und setzt eine intensive Auseinandersetzung mit den Regeln auseinander. Wir versuchen dir die Strategien zu zeigen, mit denen du auch ohne ein 1,0 Abischnitt funktionieren könnte. Darüber hinaus informieren wir dich über die Zulassungsvoraussetzungen der vier privaten Hochschulen, die in Deutschland Humanmedizin anbieten. Letztendlich zeigen wir auf, wie man bei der Bundeswehr Medizin studieren kann und was man dabei zu beachten hat.
Warum lange warten, wenn es durchaus auch Möglichkeiten gibt, Medizin im Ausland zu studieren? Natürlich wird dieser Studiengang nur in seltenen Fällen in deutscher Sprache angeboten (Österreich, Ungarn), kostet sehr oft viel Geld (Studiengebühren zwischen 3.000 bis 15.000 pro Jahr) oder scheitert an den geforderten Fächerkombinationen. Dennoch gibt es hier eine Reihe von Studiengängen, die durchaus zu erreichen sind, wenn man sich entsprechend vorbereitet (Sprachkurse, Aufarbeitung fehlender naturwissenschaftlicher Kenntnisse usw.). Mehr lesen
Die Anforderungen im Medizinstudium sind hoch. Gefordert sind gute naturwissenschaftlich-mathematische Kenntnisse, hohe soziale Kompetenz und vor allem Durchhaltevermögen. Auf einiges kann man sich nach der Schule durchaus vorbereiten. Dazu bieten einige Schulen und Institute im In- und Ausland entsprechende Vorkurse und Vorbereitungskurse an. Diese machen durchaus Sinn, denn nicht jeder hat in der Oberstufe die Naturwissenschaften ausreichend abgedeckt. Hier findest du Informationen zur den ''Vorbereitungskursen'' für das Medizinstudium.
In unserer individuellen Studienberatung oder in einem unserer Seminare geben wir dir Orientierungshilfen und unterstützen dich bei der Realisierung deines Traumstudiums. Hier findest du genauere Informationen.
Auf unserer Facebookseite informieren wir über ständig aktuelle Neuigkeiten aus der Welt der Medizin. Hier findest du aktuelle Bewerbungsfristen, Tage der Offenen Türen an ausgewählten Hochschulen, neuste Diskussionsbeiträge zur Reform des Medizinstudiums, Erfahrungsberichte und vieles mehr.
Erfahrungen anderer können hilfreich sein. Daher veröffentlichen wir hier Erfahrungsberichte von Studierenden und Studienplatzbewerbern. Wir freuen uns, wenn du uns einen Bericht über deine Erfahrungen mit dem Berufs- und Studienfeld Medizin zuschickst und veröffentlichen diesen gerne auch anonym auf unserer Seite!
Sich einen persönlichen Eindruck von der Hochschule zu verschaffen, an der man möglicherweise studieren wird, ist im Vorfeld sinnvoll, ja unerlässlich. Daher veröffentlichen wir die Tage der Offenen Türen der Uni auf unserer Website, sofern wir diese in Erfahrungen bringen können. Ebenso posten wir sie auf Facebook. Damit bist du immer bestens informiert.
Eine Studienplatzklage will gut überlegt und geplant sein. Wir haben dir Informationen und einige Fachanwälte zusammengestellt, die dich bei einer Studienplatzklage für ein Medizinstudium unterstützen kann.
Andere Menschen zu heilen ist das oberste Ziel der Medizinerinnen und Mediziner. Bereits im 400 v. Chr. formulierte Hippokrates einen Eid, der in seiner klassischen Form heute nicht mehr von Ärzten geleistet wird, aber immer noch Einfluss auf die Formulierung moderner Alternativen hat.
Die GENFER DEKLARATION des Weltärztebundes stellt die heutige, zeitgemäße Version des Eids des Hippokrates dar.
Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:
mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Ich werde meinen Lehrern die schuldige Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben.
Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten.
Meine Kolleginnen und Kollegen sollen meine Schwestern und Brüder sein.
Ich werde mich in meinen ärztlichen Pflichten meinem Patienten gegenüber nicht beeinflussen lassen durch Alter, Krankheit oder Behinderung, Konfession, ethnische Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politische Zugehörigkeit, Rasse, sexuelle Orientierung oder soziale Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.
Mehr Studienplätze Medizin? - Mehr Studienplätze Medizin!
In diesem Jahr wurde der "Masterplan Medizinstudium 2020" der Bundesregierung beschlossen. Unter anderem wurden dort Veränderungen bei der Studienstruktur des Medizinstudiums angeplant, insbesondere die Vermittlung von mehr arztbezogenen Fähigkeiten soll Bestandteil des Studiums werden. Auch wird ein größerer Focus auf die Allgemeinmedizin gelegt werden. Eine sog. "Landarztquote" (max. 10 % der Studienplätze) soll den Bundesländern ermöglicht werden. (Hierzu gab es bereits in der Vergangenheit im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes die Möglichkeit, finanzielle Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum zu bieten.)
Leider wurden bei dem Masterplan aber keine verbindlichen Regeln zur generellen Anhebung der Studienplatzzahlen beschlossen.
Trotzdem gibt es Pläne für neue medizinische Hochschulen in Deutschland:
In der nationalen Presse gibt es aktuell vielfältige Artikel unter dem Tenor: "Ein Einser-Abiturient wird nicht unbedingt ein Superarzt" oder "Den Einfluss des Abiturnotendurchschnitts bei der Zulassungsentscheidung verringern". In diesen Tagen geistert eine weitere Meldung durch die Medien: Die Rechtmäßigkeit des Numerus clausus für Medizin wird derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Insbesondere die Zumutbarkeit der aktuellen Wartezeitgrenze von derzeit 15 Wartesemestern steht hierbei auf dem Prüfstand.
Luxusprobleme: Mit meinen 1,0 habe ich ja einen Medizin-Platz sicher!?
Gerade sind ja für Humanmedizin die Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote bei Hochschulstart veröffentlicht worden bzw. die entsprechenden Bescheide an die Bewerber verschickt worden.
20% der Studienplätze werden so verteilt. Bei der Bewerbung in der Abiturbestenquote darf man maximal 6 Unis nennen. So mancher 1,0er Bewerber dachte sich Da gebe ich nur meine Wunschuni an und die Bewerbung ist fertig. Leider weit gefehlt! Der ein oder andere Bewerber hat sich verwirrt die Augen gerieben, als er einen Ablehnungsbescheid in der Hand hielt trotz 1,0er Abitur.
Für Abiturienten, die ihr Abitur z.B. in NRW absolviert haben, lag die Auswahlgrenze in der Abiturbestenquote in den letzten vier Wintersemestern jeweils bei 1,0!
Das nennt man auch den Grenzrang, bei dem bei Ranggleichheit gelost wird. Heißt also im Klartext, dass es aktuell in 14 von 16 Bundesländern leider zu viele 1,0er Bewerber in der Abiturbestenquote gab und unter diesen dann gelost wurde, wer zu den Auserwählten zählte!
Aber mit Losglück hätte es dann ja geklappt? Nicht unbedingt, da erst in einem zweiten Schritt die eingelosten 1,0er auf die unterschiedlichen Studienorte verteilt wurden. Logisch, dass da nicht alle Ortswünsche berücksichtigt werden konnten und es an einigen Orten zu viele Abiturbeste Bewerber gab. Dieser Schritt 2: Entscheidung über den Studienort bei Hochschulstart hat es in sich:
Es gibt Hochschulen wie Bochum, Bonn, Dresden, Duisburg-Essen, ...an denen zu diesem Wintersemester jeder Abiturbeste einen Platz erhalten hatte, sofern er diese Unis in seiner Sechser-Bewerbungsliste genannt hatte.
Es gibt aber auch sehr begehrte Studienorte mit zu vielen Abiturbesten. Beispiel: die Unis in Münster oder Heidelberg. An beiden Orten entschied über die Zulassung in der Abiturbestenquote im zweiten Schritt die sog. Ortspräferenz (an welcher Stelle auf der Sechserliste wurde die Uni genannt), dann der Abischnitt, danach dann die genau im Abitur erreichte Punktzahl (wobei von einer Maximalpunktzahl von 840 ausgegangen wird). An beiden Orten ergab sich: man musste zunächst mal überhaupt zu den Abiturbesten gehören, dann die Uni an erster Stelle genannt haben, durfte einen Abischnitt von nicht schlechter als 1,0 haben und musste mindestens 804 Punkte (von max. 840) im Abitur erreicht haben, was schon fast eher einem Abischnitt von 0,9 entsprechen würde...
Also: Wer zu den Besten der Besten gehört, muss sich trotz allem ebenfalls strategisch richtig bewerben. Eine Bewerbung ausschließlich in der Abiturbestenquote ist grob fahrlässig, auch die Nennung von nur einer Hochschule kann sich mit einem Ablehnungsbescheid rächen.
Vielmehr sollte jeder noch so gute Bewerber wissen, dass sich im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH, 60% der Studienplätze werden so vergeben) der Wunschort sehr oft strategisch sicherer ansteuern lässt. Und falls dann in der Abiturbestenquote alle Stricke reißen hat man im Auswahlverfahren der Hochschulen noch sechs weitere Hochschulen in der Hinterhand.
Wie lange muss ich warten, wenn mein NC zu schlecht ist? Wartezeitgrenzen auf Hochschulstart veröffentlicht!
Die aktuellen Wartezeitgrenzen für Human-, Zahn- und Tiermedizin zum Wintersemester 2017/18 sind gerade auf Hochschulstart veröffentlicht worden. Entsprechende Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide wurden ja bereits am 10. bzw. 14. August von Hochschulstart an die Bewerber verschickt.
Das Gesamtstudium dauert bei Humanmedizin 12 Semester (6 Jahre), bei Tier- und Zahnmedizin 11 Semester (5,5 Jahre).
Für Humanmedizin ergab sich eine Auswahlgrenze von 14 (2,6), bei Zahnmedizin 12 (2,5), bei Tiermedizin 10 (2,3). In den beiden ersten Fächern ist gegenüber dem Vorjahr (WS 2016/17) wieder eine leichte Steigerung zu verzeichnen, sprich es wurde ein wenig schwerer, einen Platz in der Wartezeitquote zu erhalten.
Im Fach Humanmedizin lag die Grenze bei 14 (2,6). Das heißt, dass jeder Bewerber in der Wartezeitquote mit einer Wartezeit von 15 oder mehr Semestern unabhängig vom Abischnitt einen Platz erhalten konnte (wenn auch nicht unbedingt am ersten Wunschort!). Kein einziger Bewerber mit 13 oder weniger Wartesemestern konnte in der Wartezeitquote einen Platz erhalten, egal mit welchem Abiturnotendurchschnitt er/sie ins Rennen gegangen ist! Von denjenigen, die genau 14 Wartesemester vorweisen konnten, erhielten nur Bewerber einen Platz, die zusätzlich einen Abischnitt von nicht schlechter als 2,6 hatten.
Der Abischnitt war also nur maßgeblich, wenn man mit seiner Wartezeit genau auf dem sog. Grenzrang (jetzt aktuell 14 Wartesemester) lag. Entgegen einem weitläufigen Irrtum muss man also nicht grundsätzlich weniger lange auf einen Studienplatz warten, wenn der Abischnitt besser ausgefallen ist, zumindest nicht in der Wartezeitquote! Der Abischnitt ist nur nachgeschaltetes Kriterium bei der Platzvergabe unter denjenigen, die mit der Wartezeit genau auf dem Grenzrang liegen!
An dieser Stelle sei auf einen weiteren Denkfehler hingewiesen: Der Abiturnotendurchschnitt bleibt einem ein Leben lang erhalten, er verbessert sich nicht (!!!) um 0,1 je Wartesemester. Eine solche Reglung hat es noch nie gegeben, da war der Wunsch Vater des Gedankens...
Wartesemester sind diejenigen verstrichenen Halbjahre nach dem Erreichen des Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Hiervon abgezogen werden die Zeiten, in denen man in Deutschland - und nur hierzulande - für einen anderen Studiengang eingeschrieben ist, egal ob es sich um eine Fernuni, eine FH, eine Uni oder eine Privathochschule handelt. Aber Vorsicht: Solltet ihr euch zunächst für einen anderen Studiengang in Deutschland einschreiben, zählen diese Semester nicht als Wartesemester. Und noch etwas ist zu berücksichtigen. So bald ihr in einem anderen Studiengang in Deutschland einen akademischen Abschluss erreicht (z.B. Bachelor), geltet ihr in Deutschland als sog. Zweitstudienbewerber. Für diese gelten völlig andere Zulassungsregeln und die Wartezeit spielt bei der Zulassung keinerlei Rolle mehr!
Wer also z.B. Tiermedizin im Ausland beginnt, dessen Wartezeit läuft in Deutschland weiter. Auch muss man sich für eine "Zählung" der Wartesemester nicht bei Hochschulstart bewerben. Es gilt rein die verstrichene Zeit seit Aushändigung des Abizeugnisses. Was ihr in dieser Zeit macht - eine Ausbildung, ein FSJ, ein Studium im Ausland oder aber einfach nur Ferien - spielt keinerlei Rolle für die Zählung eines Wartesemesters.
Oft vergessen: Die Ortsverteilung in der Wartezeitquote oder: An welcher Uni habe ich die besten Zulassungschancen?
Falls ihr die Wartezeitgrenze "geknackt" habt ist das noch keine Gewähr dafür, dass ihr auch einen Studienplatz erhaltet. Bei der Bewerbung darf man nämlich nur sechs Unis in der Wartezeitquote nennen. Und selbstverständlich gibt es Unis, die auch in der Wartezeitquote begehrter sind und somit einen höheren Bewerberüberhang haben als andere. Sicherstellen kann man eine Zulassung nur, wenn man unter der Liste mit den sechs Unis in dem Ankreuzfeld "auch anderer Studienort" ein Häkchen macht. Somit gibt man Hochschulstart zu verstehen, dass einem der Ort für die Zulassung letztlich egal ist.
In einem Zweiten Schritt werden nämlich die Bewerber, die die Auswahlgrenze in der Wartezeitquote erreicht haben, auf die verschiedenen Studienorte verteilt. Und dort ergeben sich dann für die Unis wieder jeweils eigenen Auswahlgrenzen. Beispiel: in Duisburg-Essen konnte man zum WS 2017/18 nur einen Platz für Humanmedizin in der Wartezeitquote erhalten, wenn man die generelle Wartezeitgrenze 14 (2,6) erreicht hatte und zusätzlich: - Duisburg-Essen an erster Stelle der Sechserliste genannt hatte und - das Sozialkriterium 4 besaß (also alle Bewerber ohne besondere Bindung an diesen Studienort) und - einen Abiturnotendurchschnitt von nicht schlechter als 2,6 besaß.
Insgesamt drei Kriterien spielen also nachfolgend bei der Platzverteilung eine Rolle: genannte Ortspräferenz, Sozialkriterium sowie Abiturdurchschnittsnote.
In Marburg war es zum WS 2017/18 bei Medizin so, dass man dort auch eine Zulassung erhalten konnte, wenn man Marburg gar nicht auf seiner Sechserliste genannt hatte (aber ein Kreuz bei "auch anderer Ort" gemacht hatte), wenn man das Sozialkriterium 4 besaß (also alle ohne besondere Bindung an den Studienort). Der Abiturnotendurchschnitt durfte aber in Marburg nicht schlechter als 3,7 sein.
20 % aller Studienplätze werden an den staatlichen Universitäten im Fach Human-, Zahn- und Tiermedizin in der Quote Wartezeit vergeben. (Die Privatunis müssen hierfür keine Studienplätze reservieren, auch das Medizinstudium bei der Bundeswehr kennt eine solche Wartezeitzulassung nicht.) Rechtlich fußt das System auf dem Anspruch der freien Berufswahl in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Letztlich muss also jeder Bewerber einen Platz in seinem Wunschstudium erhalten. Über die sog. Wartezeitquote gewährleisten die staatlichen Hochschulen diesen grundgesetzlichen Rechtsanspruch. In anderen Ländern Europas ist eine solche Zulassung über die Wartezeit gänzlich unbekannt!