Der Zugang zu einem Studium an einer staatlichen oder privaten Hochschule für Medizin ist streng geregelt, da es seit Jahrzehnten zu viele Bewerber auf zu wenige Studienplätze gibt (Bewerberüberhang). Die Zulassungsregelns sind komplex und setzten Kenntnisse über die Auswahlkriterien voraus. Deshalb erläutern wir auf den folgenden Seiten die unterschiedlichen Zugangswege, Bewerbungsfristen und geben Tipps für einen erfolgreichen Weg ins Medizinstudium.
In der Vergangenheit wurde der "Masterplan Medizinstudium 2020" der Bundesregierung beschlossen und weitgehend umgesetzt. Unter anderem wurden dort Veränderungen bei der Studienstruktur des Medizinstudiums durchgeführt, insbesondere die Vermittlung von mehr arztbezogenen Fähigkeiten sollte Bestandteil des Studiums werden. Auch wird ein größerer Focus auf die Allgemeinmedizin gelegt. Eine "Landarztquote" (max. 10% der Studienplätze) ermöglicht den Bundesländern, Studienplätze über eigene Auswahlverfahren zu vergeben, wenn Bewerber sich zu einer Landarzttätigkeit in einem Bundesland nach dem Studium sowie der Facharztausbildung verpflichten. Leider sind dadurch keine neuen Studienplätze entstanden, die Plätze wurden vielmehr aus dem bestehenden Kontingent – vergeben über Hochschulstart – „herausgelöst“ und mit einer Verpflichtung versehen.
Leider wurden bei dem Masterplan aber keine verbindlichen Regeln zur generellen Anhebung der Studienplatzzahlen beschlossen. Allerdings hat sich die Anzahl der angebotenen Studienplätze in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. So gab es zum WS 2025/26 insgesamt 10.281 Studienplätze, die durch Hochschulstart vergeben wurden. Zum WS 2020/21 gab es „nur“ 9.660 Studienplätze für Humanmedizin über Hochschulstart. Also ein Anstieg um 6,4% in diesem Zeitraum. Dem steht gegenüber ein Bewerberrückgang durch geburtenschwächere Jahrgänge. So hat sich die Anzahl der Medizin-Bewerber in diesem Zeitraum um über 39% verringert.
Neue Studienstandorte sind in den letzten Jahren entstanden, die ihre Kapazitäten noch erweitern dürften. Bei einigen Studienstandorten handelt es sich nicht um neue Universitäten, sondern vielmehr um gegründete Außenstellen bestehender Unis, die allerdings zulassungsrechtlich als eigene Hochschulen gelten, z.B. seit 2025 der Medizincampus Trier der Uni Mainz.
In der nationalen Presse gibt es schon lange vielfältige Artikel unter dem Tenor: "Ein Einser-Abiturient ist wird nicht unbedingt ein Superarzt" oder "Den Einfluss des Abiturnotendurchschnitts bei der Zulassungsentscheidung verringern". Auch gibt es immer wieder mal Politiker, die mit Slogans wie "NC für das Medizinstudium abschaffen" versuchen, Punkte einzusammeln.
Hierzu einige Anmerkungen:Häufige Irrtümer bei der Bewerbung für ein Human-, Zahn- oder Tiermedizin Studium ausschließen und Informationen zur Verbesserung der Bewerbungsstrategie erhalten. Dietmar Schmale, Studienberater beim Edu-Institut hilft gerne weiter: www.edu-institut.de/studienberatung